| Vereinsreise ohne Mitgliedschaft? |
| Ein
Verein, der ein Nichtmitglied an einer Vereinsreise teilnehmen läßt,
haftet nicht, wenn das Nichtmitglied einen Unfall erleidet, weil er im
Gegensatz zu den Mitgliedern keine Unfallversicherung abgeschlossen hat.
Eine diesbezügliche Hinweispflicht des Vereins vor Reiseantritt besteht nicht. OLG Celle – Az: 11 U 70/01 |