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Gruppenreise – wer ist Vertragspartner?Grundsätzlich
kann bei Gruppenreisen angenommen werden, daß die jeweiligen Reiseteilnehmer
Vertragspartner des Veranstalters werden. Somit sind nur diese aus dem
Vertrag berechtigt und verpflichtet. Ein anderes gilt lediglich für
Familienangehörige des Buchenden.
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