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Kosten eines Krankenhausaufenthalts im Auslanda)
Zur Wirksamkeit einer Subsidiaritätsklausel in der Reiseversicherung
(hier: Kosten eines Krankenhausaufenthalts im Ausland und Rücktransportkosten).
b) Tritt der nur subsidiär leistungspflichtige Reiseversicherer aufgrund einer Verpflichtung zur Vorleistung für Krankheits- und Rücktransportkosten in Vorlage, so handelt der private Krankenversicherer im Regelfall treuwidrig, wenn er sich ihm gegenüber auf ein in der Krankenversicherung vereinbartes Abtretungsverbot (hier: § 6 Abs. 6 MB/KK 94) beruft. |