| Kosten eines Krankenhausaufenthalts im Ausland |
| a)
Zur Wirksamkeit einer Subsidiaritätsklausel in der Reiseversicherung
(hier: Kosten eines Krankenhausaufenthalts im Ausland und Rücktransportkosten).
b) Tritt der nur subsidiär leistungspflichtige Reiseversicherer aufgrund einer Verpflichtung zur Vorleistung für Krankheits- und Rücktransportkosten in Vorlage, so handelt der private Krankenversicherer im Regelfall treuwidrig, wenn er sich ihm gegenüber auf ein in der Krankenversicherung vereinbartes Abtretungsverbot (hier: § 6 Abs. 6 MB/KK 94) beruft. BGH, 21.4.2004 - IV ZR 113/03 |