![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Risiko bei BeherbergungsvertragSchließt
ein Reisebüro oder ein Reiseveranstalter mit einem Beherbergungsunternehmen
einen Hotelreservierungsvertrag ab, so liegt ein Beherbungsvertrag vor,
wenn zwar die exakte Anzahl der Teilnehmer noch nicht feststeht, diese
jedoch für die Vertragspartner verbindlich sein soll und Preis, Fälligkeit
des Preises, Art der Zimmer sowie die ungefähre Bettenanzahl festgelegt
wurden.
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |