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Auch im Urlaub im Stehen pinkeln?

Im vorliegenden Fall versuchte ein Reisender eine Minderung des Urlaubspreises zu erhalten. Er gab ab, dass seine Urlaubsfreude erheblich geschmälert wurde, weil die Klobrille immer wieder herunterfiel. Dies habe ihn in der Folge gezwungen, im Sitzen zu urinieren.
Da das Gericht der Argumentation nicht folgen konnte, wurde die Klage abgewiesen.
AG Hannover – Az: 509 C 1603/98
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