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Grobe Fahrlässigkeit, wenn die Reiseschecks im Auto bleiben?Werden
Reiseschecks im Auto zurückgelassen, so ist dies als grob fahrlässig
zu betrachten. Daher ist das Kreditunternehmen im Falle eines Diebstahls
nicht verpflichtet, für Ersatz zu sorgen oder den Vorschuß zu
erstatten. Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger US$-Reiseschecks im Wert von 24.000 US$ im seinem Wagen zurückgelassen, die sich in Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |