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EC-Kartenmißbrauch im Ausland und LeichtsinnNimmt
ein Reisender trotz mangelnder Nutzungsabsicht eine EC-Karte samt einem
Zettel mit der zugehörigen Geheimnummer mit in den Urlaub, so handelt
er grob fahrlässig. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen, wenn ein
Dieb mit der gestohlenen Karte Geld abhebt. In stark frequentierten Reisezielen ist jederzeit mit einem Diebstahl zu rechnen, Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |