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In Ferienfreizeiten sind nur ungefährliche Spiele erlaubt

Betreuer von Ferienfreizeiten für Schulkinder dürfen nur ungefährliche Spiele veranstalten. In einer solchen Freizeit hatte ein 10 Jahre alter Schüler beim Hockeyspiel zwei Schneidezähne verloren. Das Gericht verurteilte den Veranstalter der Freizeit zur Zahlung von 1500 Mark Schmerzensgeld sowie zu Schadenersatz in unbestimmter Höhe für eventuelle spätere Folgen der Verletzung.Das Gericht führte aus: Die Eltern des Schülers hätten sich darauf verlassen dürfen, dass in der Ferienfreizeit "nur ungefährliche Spiele stattfinden, maximal Fußball. Die Verletzungsgefahr bei dem Hockeyspiel mit einem Hartgummi-Puck und ohne Schutzkleidung sei für Veranstalter und Betreuer klar erkennbar gewesen. Zwar könne es auch beim Fußball zu Verletzungen kommen. Ein mit Luft gefüllter Lederball sei als Spielgerät aber generell ungefährlich.
AG Frankfurt - Az: 30 C 340/02- 47
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