In
Ferienfreizeiten sind nur ungefährliche Spiele erlaubt
Betreuer
von Ferienfreizeiten für Schulkinder dürfen nur ungefährliche
Spiele veranstalten. In einer solchen Freizeit hatte ein 10 Jahre alter
Schüler beim Hockeyspiel zwei Schneidezähne verloren. Das Gericht
verurteilte den Veranstalter der Freizeit zur Zahlung von 1500 Mark Schmerzensgeld
sowie zu Schadenersatz in unbestimmter Höhe für eventuelle spätere
Folgen der Verletzung.Das Gericht führte aus: Die Eltern des Schülers
hätten sich darauf verlassen dürfen, dass in der Ferienfreizeit
"nur ungefährliche Spiele stattfinden, maximal Fußball. Die
Verletzungsgefahr bei dem Hockeyspiel mit einem Hartgummi-Puck und ohne
Schutzkleidung sei für Veranstalter und Betreuer klar erkennbar gewesen.
Zwar könne es auch beim Fußball zu Verletzungen kommen. Ein
mit Luft gefüllter Lederball sei als Spielgerät aber generell
ungefährlich.