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Strenge Aufklärungspflichten bei FallschirmspringerkursFallschirmsprunglehrer
müssen ihre Schüler auch vor kleinsten Gefahrenquellen wie etwa
mangelhaftem Schuhwerk warnen. Dies gilt vor allem gegenüber unerfahrenen
Sprungschülern. Im konkreten Fall hatte sich ein Schüler bei
einem Absprung verletzt, weil sich die Fallschirmleinen in offenen Haken
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