| Austauschschüler müssen die Regeln der Gastfamilie befolgen |
| Die
Regeln der Gastgeberfamilie sind von Jugendlichen beim Schüleraustausch
respektvoll zu akzeptieren und zu befolgen. Andernfalls können Sie
gegebenenfalls vorzeitig nach Hause geschickt werden. Eine Kostenerstattung
erfolgt in diesem Fall nicht.
Im
vorliegenden Fall hatte der Austauschschüler den Computer seiner Gastgeberfamilie
missbraucht, um Pornoseiten und Pornofilme aus dem Internet zu laden. Um
Geld zu verdienen, wollte er diese über einen anderen Server anbieten.
Da der Jugendliche die Familie umgehend verlassen musste und nach einem
dreiwöchigen Aufenthalt bei einer Mitarbeiterin der Organisation nach
Deutschland geschickt wurde, verklagten seine Eltern die Organisation zur
Rückzahlung der Kosten.
LG Frankfurt, Az: 2-19 O 87/02 |