| Eigenmächtige Verlängerung des Hotelaufenthalt während Pauschalreise |
| Verlängern
Pauschalreisende den Aufenthalt am Urlaubsort eigenmächtig durch Absprache
mit dem Hotel, ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, den Rückflug
in die Heimat zu dem vom Reisenden gewählten späteren Termin
zu gewährleisten. Dies entschied das Amtsgericht Bad Homburg in einem
Fall, in dem der vom Reisenden gebuchte Urlaub auf Kuba mit dem Rückflug
am 14. Februar enden sollte. Die Kläger verlängerten allerdings
am Urlaubsort ihren Aufenthalt um fünf Tage, obgleich der Reiseleiter
sie darauf hinwies, dass ein Rückflug zu dem vom Kläger gewählten
späteren Termin nur dann möglich sei, wenn im Flugzeug noch Sitzplätze
frei sein sollten. Da dies letztlich nicht der Fall war, konnten die Kläger
erst am 23. Februar nach Deutschland zurückfliegen. Ihre Schadenersatzklage
wies das Gericht als unbegründet ab, weil der beklagte Reiseveranstalter
einen Rückflug am 19. Februar nicht geschuldet habe.
AG Bad Homburg, Az.: 2 C 1985/01 (20) |