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Eigenmächtige Verlängerung des Hotelaufenthalt während Pauschalreise
Verlängern Pauschalreisende den Aufenthalt am Urlaubsort eigenmächtig durch Absprache mit dem Hotel, ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, den Rückflug in die Heimat zu dem vom Reisenden gewählten späteren Termin zu gewährleisten. Dies entschied das Amtsgericht Bad Homburg in einem Fall, in dem der vom Reisenden gebuchte Urlaub auf Kuba mit dem Rückflug am 14. Februar enden sollte. Die Kläger verlängerten allerdings am Urlaubsort ihren Aufenthalt um fünf Tage, obgleich der Reiseleiter sie darauf hinwies, dass ein Rückflug zu dem vom Kläger gewählten späteren Termin nur dann möglich sei, wenn im Flugzeug noch Sitzplätze frei sein sollten. Da dies letztlich nicht der Fall war, konnten die Kläger erst am 23. Februar nach Deutschland zurückfliegen. Ihre Schadenersatzklage wies das Gericht als unbegründet ab, weil der beklagte Reiseveranstalter einen Rückflug am 19. Februar nicht geschuldet habe.

AG Bad Homburg, Az.: 2 C 1985/01 (20)