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Falsche Versprechungen bei KaffeefahrtenWer
mit falschen Versprechungen für so genannte Kaffeefahrten wirbt, kann
sich strafbar machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall,
in dem der Veranstalter von Verkaufsfahrten gezielt Rentner mit Werbeschreiben
gelockt hatte, in denen er ein "leckeres Mittagessen" und bereits zur Auszahlung
bereit stehende "Topgewinne" versprach. Bei Durchführung der Kaffeefahrt
stellte sich dann heraus, dass das Essen in einer Dose Brechbohnen oder
Erbsensuppe bestand. Die versprochene Verlosung fand nie statt.
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