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Recht auf Schnarchen
Schnarchende Mitpassagiere im Flugzeug müssen von den anderen Mitreisenden hingenommen werden. Nach einem Urteil des AG Frankfurt a.M. stellt ein solches Geräusch jedenfalls keinen Reisemangel dar. Schlafen während eines Langstreckenfluges sei nachts "völlig normal" und "klassenunabhängig". Dass einzelne Personen hierbei schnarchten, sei lediglich eine hinzunehmende Unannehmlichkeit.

AG Frankfurt a.M., Az.: 31 C 842/01-83