| Recht auf Schnarchen |
| Schnarchende
Mitpassagiere im Flugzeug müssen von den anderen Mitreisenden hingenommen
werden. Nach einem Urteil des AG Frankfurt a.M. stellt ein solches Geräusch
jedenfalls keinen Reisemangel dar. Schlafen während eines Langstreckenfluges
sei nachts "völlig normal" und "klassenunabhängig". Dass einzelne
Personen hierbei schnarchten, sei lediglich eine hinzunehmende Unannehmlichkeit.
AG Frankfurt a.M., Az.: 31 C 842/01-83 |