| Schulaufenthalt in den USA |
| Ein
Unternehmen, das mit Endverbrauchern Verträge über einen Aufenthalt
in einer US-High-School abschließt und die Beförderung, die
Schule und die Gastfamilie organisiert und nachweist, ist Reiseveranstalter.
Eine Vertragsklausel über einen solchen Aufenthalt, nach der
ein Teilnehmer zurückkehren muss, wenn ihm die Aufnahme in die Schule
wegen unzureichender Sprachkenntnissen verweigert wird, ist wegen Verstoß
gegen § 9 AGBG unwirksam, wenn nicht zugleich eine Regelung zur Kostenerstattung
getroffen wird.
LG
Düsseldorf, Urteil v. 24.01.2001 - 11 O 299/99
Vgl. dazu auch Verstärkter Schutz bei Sprachferien. |