| Dürfen Hunde ins Hotel-Restaurant ? |
| Trotz
Zusage des Reisebüros, der Hund dürfe den Hundehalter ins Hotel
begleiten, stellt die eng begrenzte Trennung von Hund und Halter
während dessen Aufenthalt im Speisesaal keinen Reisemangel iSd §§
651c, 651f BGB dar. Schadensersatz bzw. Minderung kommen demzufolge
nicht in Betracht.
LG Frankfurt/M. Az 2/24 S 59/99 |