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Affenbiss als allgemeines Lebensrisiko?Im
vorliegenden Fall ging es um eine Schadensersatzforderung einer Kenia-Reisenden.
Die Frau war im Hotel von einem Affen gebissen worden.
Vor Gericht scheiterte die Reisende jedoch mit Ihrer Forderung. Schließlich wäre auch ein Zaun kein effektiver Schutz vor den wilden Tieren gewesen, diese könnten einen Zaun ohne weiteres überwinden. Es ist also dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen, wenn man in Kenia vom wilden Affen gebissen wird. |