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Schadensersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter UrlaubszeitEine
mögliche Minderungsquote von 50% oder mehr ist nicht Voraussetzung
dafür, dass der Reisende einen Schadensersatzanspruch wegen nutzlos
aufgewendeter Urlaubszeit geltend machen kann. Ein Anspruch auf Schadensersatzanspruch
wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit kann grundsätzlich bei einem
nicht unerheblichen Reisemangel vorliegen.
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