|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |SCHADENSERSATZ|
Entschädigung für ungenutzten Urlaub - auf den Reisepreis kommt es an!
Besteht ein Anspruch auf Entschädigung für einen ungenutzten Urlaubstag, so sind bei der Bemessung der Entschädigung die maßgeblichen Umstände des Einzelfalles ausschlaggebend. Die Entschädigung muß im angemessenen Verhältnis zum Umfang der Beeinträchtigung stehen. Hierbei kommt es auf das Einkommen des Reisenden nicht an, vielmehr ist der Reisepreis ein geeigneter Maßstab, so daß die Entschädigung in einem angemessenen Verhältnis zum Reisepreis stehen muß.

LG Frankfurt/Main, 1.8.2006 - Az: 2-24 S 262/05