| Fischvergiftung im Urlaub – Schadensersatz? |
| Im
vorliegenden Fall hatte ein Urlauber ein Hotel incl. Frühstück
aber ohne weitere Verpflegung in der Dominikanischen Republik gebucht.
Der Reisende zog sich eine schwere Fischvergiftung bei einem Abendessen
zu, da dieses nicht zu den reisevertraglichen Leistungen gehörte,
konnte der Reisende keinen Schadensersatz vom Veranstalter fordern, sondern
allenfalls vom Gastwirt.
AG Norden/Hamm, 27.5.1995 – Az: 3 C 258/93 |