| Entschädigung bei verspäteter Rückkehr |
| Im
vorliegenden Fall konnte ein Reisender erst einen Tag später als vorgesehen
zurückfliegen. Vom Arbeitgeber wurde daraufhin ein Pflichturlaubstag
mit Gehaltsfortzahlung angerechnet. Das Gericht sprach dem Reisenden eine
Entschädigung von gut 50 EURO (DM 100) zu, da er das Selbstbestimmungsrecht
über einen Urlaubstag verloren hatte.
AG Düsseldorf, 16.6.1997 - Az: 55 C 4250/97 |