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Bettwanzen - Schadenersatz?

Will ein Reiseveranstalter für eine Reisegruppe eine Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderung bei einem Hotel geltend machen, in welchem die Mitglieder der Reisegruppe in den Hotelbetten von Wanzen blutig gestochen wurden und nach Rückkehr ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen mußten, so ist es notwendig, daß die Reisegruppe nachweist, daß die Bettwanzen nur aufgrund von Nachlässigkeit des Hotels Einzug halten konnten. Dieser Nachweis wurde jedoch vorliegend nicht erbracht, so daß die Möglichkeit nicht auszuschließen war, daß die Reisegruppe die Wanzen selbst mitgebracht hatte.
LG Frankfurt – Az: 33 C 655/04-93
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