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Reisevertragliche Ausschlußfrist auch auf Sozialversicherungsträger anwendbar
Versäumt eine Krankenkasse eines verletzten Pauschalreisenden die Ausschlußfrist des § 651 g BGB, so verliert sie ihren Anspruch gegen den Veranstalter, sofern Sie vom Schaden Kenntnis hatte und ihre Ansprüche nicht unverzüglich angemeldet hat.

BGH – Az: X ZR 171/03