| Reisevertragliche Ausschlußfrist auch auf Sozialversicherungsträger anwendbar |
| Versäumt
eine Krankenkasse eines verletzten Pauschalreisenden die Ausschlußfrist
des § 651 g BGB, so verliert sie ihren Anspruch gegen den Veranstalter,
sofern Sie vom Schaden Kenntnis hatte und ihre Ansprüche nicht unverzüglich
angemeldet hat.
BGH – Az: X ZR 171/03 |