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Flieger verpaßt, weil der Zug zu spät war...Verpaßt
ein Reisender aufgrund eines verspäteten Zuges seinen Flieger zu einer
Urlaubsreise, so besteht nicht in jedem Fall eine Schadensersatzanspruch
gegen die Bahn. Im vorliegenden Fall klagten die Urlauber vergeblich auf
Schadensersatz. Der Zug wurde auf dem Weg zum Flughafen aufgrund eines
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