| Vertane Urlaubszeit bei einem Rentner |
| Eine
Anknüpfung der Entschädigung für vertane Urlaubszeit an
den Preis der Reise ist nicht gerechtfertigt, wenn es sich bei dem Reisenden
um einen Rentner handelt, eine Nachholung der Reise mithin an jedem anderen
Tag eines Jahres möglich ist und der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter
Anspruch auf volle Erstattung der Reisekosten hat.
OLG Celle, Urt. vom 26.9.2002 - 11U 237/01 |