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Vertane Urlaubszeit bei einem Rentner
Eine Anknüpfung der Entschädigung für vertane Urlaubszeit an den Preis der Reise ist nicht gerechtfertigt, wenn es sich bei dem Reisenden um einen Rentner handelt, eine Nachholung der Reise mithin an jedem anderen Tag eines Jahres möglich ist und der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter Anspruch auf volle Erstattung der Reisekosten hat.

OLG Celle, Urt. vom 26.9.2002 - 11U 237/01