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Schadensersatzrecht - Motorschlitten auf Skipiste
Das Befahren einer für den allgemeinen Skibetrieb frei gegebenen Piste mit einem Motorschlitten schafft eine atypische Gefahr, für die Vorkehrungen zur Sicherheit der Skifahrer zu ergreifen sind.

OLG München, Urt. V. 24.04.2002 - 7 U 4714/01
Quelle: NJW RR 2002, 1542