| Schadensersatzrecht - Motorschlitten auf Skipiste |
| Das
Befahren einer für den allgemeinen Skibetrieb frei gegebenen Piste
mit einem Motorschlitten schafft eine atypische Gefahr, für die Vorkehrungen
zur Sicherheit der Skifahrer zu ergreifen sind.
OLG
München, Urt. V. 24.04.2002 - 7 U 4714/01
|