| Schmerzensgeld an Thrombose-Patienten ?# |
| Die
Klage auf Schmerzensgeld gegen die Lufthansa aufgrund einer Reise-Thrombose
bedingt durch Langstreckenflüge der Lufthansa wurde zurückgewiesen,
da genügend Bewegung an Bord eine Vermeidung ermöglicht hätte.
LG Frankfurt - 2-21 O 54/01 (nicht rechtskräftig) |