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Schmerzensgeld an Thrombose-Patienten ?#
Die Klage auf Schmerzensgeld gegen die Lufthansa aufgrund einer Reise-Thrombose bedingt durch Langstreckenflüge der Lufthansa wurde zurückgewiesen, da genügend Bewegung an Bord eine Vermeidung ermöglicht hätte.

LG Frankfurt - 2-21 O 54/01 (nicht rechtskräftig)