| Urlaub zu Hause ist weniger Wert |
| Einem
Reisenden, der wegen erheblicher Mängel der angebotenen Unterkunft
den Reisevertrag kündigt und sofort zurück reist, steht für
den sodann zu Hause verbrachten Urlaub die Hälfte des Tagessatzes
für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit zu.
Landgericht
Frankfurt am Main, Urteil vom 13.1.2000 - 2/24 - S - 81/99
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