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Urlaub zu Hause ist weniger Wert
Einem Reisenden, der wegen erheblicher Mängel der angebotenen Unterkunft den Reisevertrag kündigt und sofort zurück reist, steht für den sodann zu Hause verbrachten Urlaub die Hälfte des Tagessatzes für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit zu.

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.1.2000 - 2/24 - S - 81/99
Quelle: NJW - RR 2001,346