| Korallensterben |
| Der
Reiseveranstalter eines Urlaubs auf den Malediven sichert mit Ausführungen
im Katalog, in denen die " hervorragenden und faszinierenden Tauchreviere
und die faszinierende Unterwasserwelt " erwähnt werden, nicht zu,
dass die Korallenbänke intakt seien. Er ist nicht verpflichtet, auf
das Phänomen des Absterbens der Korallen hinzuweisen, denn dadurch
wird der Zweck der Reise, Tauchgänge in der tropische Tier und Pflanzenwelt
unternehmen zu können, nicht unmöglich.
Amtsgericht
Bad Homburg, Urteil vom 28.3.2000 - 2 C - 3864/99 (10)
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