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Ausbleiben des zugesicherten WindesGibt
ein ein auf Surfreisen spezialisierter Reiseveranstalter in seinem Katalog
für ein bestimmtes Surf-Revier an, daß der Wind "fast jeden
Tag" und "das ganze Jahr hindurch" eine Stärke von 4 bis 5 Beaufort
habe, so gilt diese Windstärke als zugesichert.
Bleibt der Wind aus, so stellt dieser Umstand einen Mangel der Reise dar, für den der Reisende Schadensersatz erhält. |