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Ausbleiben des zugesicherten Windes

Gibt ein ein auf Surfreisen spezialisierter Reiseveranstalter in seinem Katalog für ein bestimmtes Surf-Revier an, daß der Wind "fast jeden Tag" und "das ganze Jahr hindurch" eine Stärke von 4 bis 5 Beaufort habe, so gilt diese Windstärke als zugesichert.
Bleibt der Wind aus, so stellt dieser Umstand einen Mangel der Reise dar, für den der Reisende Schadensersatz erhält.
LG Verden, 1.7.1992 - Az: 8 O 358/91
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