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Erklärungen einer Kontaktperson muss sich der Veranstalter zurechnen lassen!Die
Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdleistungen eines Reiseveranstalters
für vor Ort gebuchte Zusatzleistungen richtet sich danach, ob der
Reiseveranstalter durch sein tatsächliches Auftreten dem Reisenden
gegenüber den Eindruck einer Eigenleistung erweckt hat.
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