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Änderungsvorbehalt hinsichtlich der Flugzeit?In
der Reisebestätigung mitgeteilte Flugzeiten werden Teil des Reisevertrages.
Der Veranstalter kann sich Änderungen der Flugzeiten nicht so vorbehalten,
dass diese beliebig verschoben werden können. Eine solche Unsicherheit
ist dem Reisenden nicht zuzumuten. Zudem schränkt dies die Rechte
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