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Missverständliche Formulierungen in den ReiseunterlagenWar
es einem Reisenden aufgrund falsch interpretierter Reiseunterlagen nicht
möglich, die Reise anzutreten, so kann die Rückerstattung des
Reisepreises vom Veranstalter verlangt werden. Im vorliegenden Fall hatte
der Reisende den Abreisetag den Unterlagen nicht korrekt entnommen. Die
Reisebestätigung gab als Reisezeit an "03.03.2009 bis 10.03.2009",
in einem anderen Schreiben wurde angegeben, dass die Abfahrt des Transferbusses
zum Flughaben Frankfurt am 03.03.2009 um 20:30 Uhr erfolge. Gleichzeitig
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