Eine
100-Prozent-Stornopauschale kann bei einer Kreuzfahrt gerechtfertigt sein.
Vorliegend sahen die ARB vor, dass bei einem Rücktritt in einer Doppel-
oder Mehrbettkabine ein Schadensersatzanspruch i.H.v. 100 Prozent des Reisepreises
anzusetzen sei. Das Gericht befand diese Klausel für rechtmäßig,
da der Reisende eine mit zwei weiteren Personen belegte Kabine gebucht