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100-Prozent-Stornopauschale bei Kreuzfahrt

Eine 100-Prozent-Stornopauschale kann bei einer Kreuzfahrt gerechtfertigt sein. Vorliegend sahen die ARB vor, dass bei einem Rücktritt in einer Doppel- oder Mehrbettkabine ein Schadensersatzanspruch i.H.v. 100 Prozent des Reisepreises anzusetzen sei. Das Gericht befand diese Klausel für rechtmäßig, da der Reisende eine mit zwei weiteren Personen belegte Kabine gebucht
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