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Falsches Kindesalter - Eltern haften!

Machen die Eltern von mitreisenden Kindern vorsätzlich falsche Altersangaben um Preisnachlässe bei einer Pauschalreise zu erlangen, so liegt eine Vertragsverletzung vor. Die Eltern sind zur Zahlung des Erfüllungsschadens verpflichtet. Zudem liegt ein Eingehungsbetrug zum Nachteil des Reiseveranstalters vor, so dass auch eine deliktische Haftung verwirklicht ist.
LG Dortmund, 23.9.2008 - Az: 3 O 172/08
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