Machen
die Eltern von mitreisenden Kindern vorsätzlich falsche Altersangaben
um Preisnachlässe bei einer Pauschalreise zu erlangen, so liegt eine
Vertragsverletzung vor. Die Eltern sind zur Zahlung des Erfüllungsschadens
verpflichtet. Zudem liegt ein Eingehungsbetrug zum Nachteil des Reiseveranstalters
vor, so dass auch eine deliktische Haftung verwirklicht ist.