| Zahlungspflicht des Kunden und Rücktrittsrecht des Veranstalters |
| Sehen
die AGB eines Reiseveranstalters vor, daß der Kunde zur Zahlung des
kompletten Reisepreises bis spätestens 28 Tage vor Antritt der Reise
verpflichtet ist, der Veranstalter die Reise jedoch auch noch nach weiteren
zwei Wochen bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl absagen
kann, so ist diese Klausel unwirksam. In dieser Kombination widerspricht
die Regelung wesentlichen Grundgedanken des Reisevertragsrechts. Die Verwendung
dieser Klausel ist somit wettbewerbswidrig.
LG Hamburg, 23.3.2007 - Az: 324 O 858/06 |