| Zwölfstündige Verzögerung des Abflugs - Kündigung der Reise? |
| Hat
ein Reisender eine siebentägige Kurzreise gebucht, so ist er zur Kündigung
berechtigt, wenn sich die Abflugzeit um mehr als 12 Stunden verschiebt
(§ 651e I 1 BGB). Hier liegt ein Reisemangel vor, der die Reise aufgrund
ihres Zuschnitts erheblich beeinträchtigt.
LG Frankfurt/Main, 26.7.2007 - Az: 2 - 24 S 289/06 |