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Zwölfstündige Verzögerung des Abflugs - Kündigung der Reise?
Hat ein Reisender eine siebentägige Kurzreise gebucht, so ist er zur Kündigung berechtigt, wenn sich die Abflugzeit um mehr als 12 Stunden verschiebt (§ 651e I 1 BGB). Hier liegt ein Reisemangel vor, der die Reise aufgrund ihres Zuschnitts erheblich beeinträchtigt.

LG Frankfurt/Main, 26.7.2007 - Az: 2 - 24 S 289/06