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Komfortklasse muß eingehalten werden!
Wurde ein Pauschalreiseflug mit Beförderin in der Komfortklasse bestätigt, so liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor. Wird diese nicht eingehalten, so liegt ein Reisemangel vor, der zudem eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Daher berechtigt die Nichteinhaltung die Kündigung des Reisevertrages.

LG Duisburg, 19.1.2007 - Az: I O 229/06