Auch bei Terrorwarnung Stornogebühr?

Reiserecht

Will ein Reisender seine Reise aufgrund von Presseberichten, nach denen es zu Terroranschlägen auf Touristen im Zielgebiet kommen soll, storniert, muß die Stornogebühr bezahlen. Ein anderes gilt nur bei genereller Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die eine amtliche Gefahrenbestätigung darstellt.

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Das es so schnell bearbeitet wurde hätte ich nicht gedacht, sollten unklarheiten auftauchen melde ich noch einmal.

Wilfried Kaufmann, Ehrenkirchen