Will
ein Reisender seine Reise aufgrund von Presseberichten, nach denen es zu
Terroranschlägen auf Touristen im Zielgebiet kommen soll, storniert,
muß die Stornogebühr bezahlen. Ein anderes gilt nur bei genereller
Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die eine amtliche Gefahrenbestätigung
darstellt.