| Taschengeld bei Insolvenz sicher? |
| Vorausgezahltes
Taschengeld ist Teil des Reisepreises, wenn der Veranstalter es übernommen
hat, die Teilnehmer monatlich mit Taschengeld zu versorgen. Daher ist dieser
Betrag im Insolvenzfall abgesichert und vom Versicherer zu erstatten.
OLG Köln – Az: 9 U 93/02 |