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Taschengeld bei Insolvenz sicher?
Vorausgezahltes Taschengeld ist Teil des Reisepreises, wenn der Veranstalter es übernommen hat, die Teilnehmer monatlich mit Taschengeld zu versorgen. Daher ist dieser Betrag im Insolvenzfall abgesichert und vom Versicherer zu erstatten.

OLG Köln – Az: 9 U 93/02