| Zu wenig Teilnehmer – Wann wird die Reise abgesagt? |
| Behält
sich ein Reiseveranstalter vor, die Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl
abzusagen, so ist dies zulässig. Nach Ansich des Gerichts sind jedoch
Angaben darüber zu machen, wann den Kunden die Absage bei Nichterreichen
der notwendigen Teilnehmerzahl zugehen muß. Aus Kundenschutzgründen
ist der rechtzeitige Zugang dieser Information unabdingbar, da andernfalls
eine verläßliche Planung und ggf. eine Neubuchung seitens des
Kunden nicht möglich ist.
LG München I – Az: 33 0 2642/03 |