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Zu wenig Teilnehmer – Wann wird die Reise abgesagt?
Behält sich ein Reiseveranstalter vor, die Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen, so ist dies zulässig. Nach Ansich des Gerichts sind jedoch Angaben darüber zu machen, wann den Kunden die Absage bei Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl zugehen muß. Aus Kundenschutzgründen ist der rechtzeitige Zugang dieser Information unabdingbar, da andernfalls eine verläßliche Planung und ggf. eine Neubuchung seitens des Kunden nicht möglich ist.

LG München I – Az: 33 0 2642/03