| Stornokosten – haftet der Ehegatte? |
| Bucht
ein Ehegatte eine teure Fernreise, so ist der andere Ehegatte nicht automatisch
verpflichtet, die Kosten für den Fall zu übernehmen, daß
der Buchende die Kosten nicht bezahlen kann. Im vorliegenden Fall hatte
ein Ehepartner eine teure Fernreise gebuchte, diese dann jedoch storniert
und die in Rechnung gestellten Stornokosten nicht beglichen.
Nach Ansicht des Gerichts kann sich das Reisebüro nicht an den anderen Ehegatten wenden. OLG Köln, 2 U 86/90 |