| Einmonatige Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche? |
| Die
Regelung in den AGB eines Reiseveranstalters, nach welcher deliktische
Schadensersatzansprüche binnen Monatsfrist geltend gemacht werden
müssen ist zulässig, da dies weder eine unangemessene Benachteiligung
des Reisenden noch überraschend ist.
OLG Frankfurt - Az: 16 U 27/02 |