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Einmonatige Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche?
Die Regelung in den AGB eines Reiseveranstalters, nach welcher deliktische Schadensersatzansprüche binnen Monatsfrist geltend gemacht werden müssen ist zulässig, da dies weder eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden noch überraschend ist.

OLG Frankfurt - Az: 16 U 27/02