| Unzulässige Preisänderungsklausel |
| Die
in Pauschalreiseverträgen verwendete Klausel "Preisänderungen
sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in
dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz
auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies
der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21
Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt." verstößt gegen
das Transparenzgebot des § 9 Abs. 1 AGBG und ist daher unwirksam.
BGH, 19.11.2002, Az.: X ZR 253/01 |