| Rechtzeitigkeit des Eingangs einer per Telefax übermittelten Anspruchsanmeldung |
| Bestehen
aufgrund der innerbetrieblichen Organisationsstruktur in verschieden Abteilungen
eines Reiseunternehmens unterschiedliche Arbeitszeiten, beurteilt sich
die Rechtzeitigkeit des Eingangs einer per Telefax übermittelten Anspruchsanmeldung
nicht nach den Bürozeiten der zuständigen Abteilung, sondern
nach der für Betriebsfremde erkennbaren Erreichbarkeit des Unternehmens.
AG
KLEVE 11. Mai 2001 - 3 C 52/01
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