| Kein Reisevertrag mit Privatvermieter |
| Wird
eine Ferienwohnung, ein Ferien- Apartment oder ein Ferienhaus direkt beim
Eigentümer gebucht, so kommt zwischen den Parteien kein Reisevertrag,
sondern ein Mietvertrag zu Stande.
In diesem Fall kommt bei einem vom Vermieter verschuldeten Mangel kein Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit in Betracht. Amtsgericht Trier, Urteil vom 24.3.2000 - 32C 48/00 |