|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |REISEVERTRAG|
Verjährungsfristen beim Reisevertrag
Eine vom Reiseveranstalter festgelegte Verjährungsfrist von sechs Monaten für sämtliche Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag verstößt nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften und ist somit wirksam.

AG Bonn, Urt. v. 14.3.1996; 18 C 298/95