| Verjährungsfristen beim Reisevertrag |
| Eine
vom Reiseveranstalter festgelegte Verjährungsfrist von sechs Monaten
für sämtliche Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag
verstößt nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften und ist somit
wirksam.
AG Bonn, Urt. v. 14.3.1996; 18 C 298/95 |