| Außenkabine bei Kreuzfahrt |
| Bucht
der Reisende bei einer Kreuzfahrt eine "Außenkabine"", so hat er
Anspruch auf freien Blick auf das Meer vom Kabinenfenster aus. Bekommt
er jedoch ein Zimmer mit Blick auf eine Schiffswand, so hat der Reisende
einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urt. v. 5.1.1996; 10 C 3489/95 |