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Kundengeldabsicherung und Insolvenz des Veranstalters

Damit ein Anspruch auf Versicherungsschutz im Rahmen der Kundengeldabsicherung besteht, ist es nicht erforderlich, dass eine Kausalität der Insolvenz für den Reiseausfall vorliegt. Es genügt, wenn wegen der Insolvenz dem Reisenden vom Veranstalter der im Voraus gezahlte Preis für die ausgefallene Reise nicht erstattet werden kann und der insolvente Reiseveranstalter naturgemäß auch zur Durchführung der Reise nicht mehr in der Lage ist.
Auch eine reisevertragliche Fälligkeitsregelung hindert den Reisenden nicht daran, den vollständigen Reisepreis bereits vor Fälligkeit zu zahlen und schließt den Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer nicht aus.
OLG Hamburg, 29.3.2011 – Az: 9 U 154/10
Fundstelle: RRa 2011, 277
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