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Kundengeldabsicherung und Insolvenz des VeranstaltersDamit ein Anspruch auf Versicherungsschutz im
Rahmen der Kundengeldabsicherung besteht, ist es nicht erforderlich, dass
eine Kausalität der Insolvenz für den Reiseausfall vorliegt.
Es genügt, wenn wegen der Insolvenz dem Reisenden vom Veranstalter
der im Voraus gezahlte Preis für die ausgefallene Reise nicht erstattet
werden kann und der insolvente Reiseveranstalter naturgemäß
auch zur Durchführung der Reise nicht mehr in der Lage ist.
Auch eine reisevertragliche Fälligkeitsregelung hindert den Reisenden nicht daran, den vollständigen Reisepreis bereits vor Fälligkeit zu zahlen und schließt den Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer nicht aus. |