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Wer Reisemängel geltend macht, kann keine pauschalen Vorwürfe aufführen!Pauschale und subjektive Äußerungen
ohne die Benennung konkreter Fehler und Beweise können keine Minderung
des Reisepreises begründen.
Im zu entscheidenden Fall wollte eine Urlauberin eine Minderung von
insgesamt 50% für die ihrer Meinung nach missglückte all-inclusive
Griechenlandreise erhalten. Bereits während der Reise monierte die
Reisende u.a. die geringe Abwechslung beim Essen, angeblich verschimmeltes
Brot, ihr verdrecktes Zimmer, verdreckte Fugen und Ecken im Badezimmer.
Weiterhin führte die Reisende Geruchsbelästigungen an, die dadurch
entstünden, dass es verboten sei, Toilettenpapier in die Toilette
zu werfen. Das Personal sei unhöflich und keiner "internationalen"
Sprache mächtig. Auch musste sie ihren 16 Jahre alten Sohn pausenlos
beaufsichtigen, da dieser im Hotel unkontrollierte Mengen Alkohol zu sich
genommen habe, obwohl im Reiseprospekt der Hinweis "Kein Alkoholausschank
an Minderjährige" stand.
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