![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Im Ausland ist alles anders - doch sind Unterschiede auch ein Reisemangel?Falsche
Vorstellungen und mangelnde Anpassungswilligkeit sind nicht gleich Reisemängel.
Vorliegend ging es um eine zwei vermeintliche Mängel einer Tropenreise:
- Nach der Landung sei die Abfahrt ins Hotel 45 Minuten verspätet erfolgt - Am hoteleigenen Strand gab es Sandfliegen, Moskitos und andere Stechfliegen, die den Kläger 500 Mal gestochen haben sollen Die Forderung: Minderung, Schadensersatz wegen vertanen Urlaubs und Schmerzensgeld in Höhe von gut 158% des Reisepreises. Vor Gericht scheiterte die Forderung. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei einer Reise in tropische und subtropische Gebiete ähnliche Naturgegebenheiten wie am Heimatort vorherrschen. Das unüberlegt gleiche bzw. zumindest ähnliche Naturgegebenheiten erwartet werden, kann kein Reisemangel sein. Das Fremde des Urlaubsorts gehört zum Reisevergnügen und ist kein Fehlschlag der Reise. Als Fernreisender muss man sich an andere Naturgegebenheiten und allgemein auf Veränderungen einstellen und einlassen. |