AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Im Ausland ist alles anders - doch sind Unterschiede auch ein Reisemangel?

Falsche Vorstellungen und mangelnde Anpassungswilligkeit sind nicht gleich Reisemängel. Vorliegend ging es um eine zwei vermeintliche Mängel einer Tropenreise:

- Nach der Landung sei die Abfahrt ins Hotel 45 Minuten verspätet erfolgt
- Am hoteleigenen Strand gab es Sandfliegen, Moskitos und andere Stechfliegen, die den Kläger 500 Mal gestochen haben sollen

Die Forderung: Minderung, Schadensersatz wegen vertanen Urlaubs und Schmerzensgeld in Höhe von gut 158% des Reisepreises. Vor Gericht scheiterte die Forderung. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei einer Reise in tropische und subtropische Gebiete ähnliche Naturgegebenheiten wie am Heimatort vorherrschen. Das unüberlegt gleiche bzw. zumindest ähnliche Naturgegebenheiten erwartet werden, kann kein Reisemangel sein. Das Fremde des Urlaubsorts gehört zum Reisevergnügen und ist kein Fehlschlag der Reise. Als Fernreisender muss man sich an andere Naturgegebenheiten und allgemein auf Veränderungen einstellen und einlassen.
LG Hamburg, 15.1.1997 - Az: 302 S 112/96
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von WDR2 Mittagsmagazin und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Reiserecht  | Nach Oben